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Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bremen, Hamburg und MünchenFachanwalt für Versicherungsrecht in Bremen, Hamburg und MünchenFachanwalt für Arbeitsrecht in Bremen, Hamburg und München:Wir sind eine Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und seit 1998 auf diesem Gebiet intensiv tätig. Zwischenzeitlich konzentrieren sich mehrere Rechtsanwälte ausschließlich auf dieses umfassende und schwierige Rechtsgebiet. Ständige Fortbildung im Arbeitsrecht wird nicht nur von § 15 FAO (Fachanwaltsordnung) gefordert, sondern ist für unsere qualifizierte Arbeit unerlässlich und daher die Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen für uns selbstverständlich. Auch schulen wir in eigenen Vorträgen Personalverantwortliche, auch in sogenannten In-House-Schulungen. Wir sind aktives Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein als auch auf örtlicher Ebene.Aufgrund unserer wirtschaftsrechtlichen Ausrichtung bearbeiten wir größtenteils Firmenmandate, aber auch die Vertretung von Arbeitnehmern und Betriebsräten nimmt ständig zu. Gerade die auf beiden Seiten (Arbeitgeber ./. Arbeitnehmer) gewonnenen Erkenntnisse bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist für die tägliche Arbeit von unschätzbarem Wert, denn die Vertretung beider Lager brachte und bringt Einblicke in Strategie- und Denkweise der jeweilig anderen Seite. Dieses Wissen über den Gegner wird bei der Vertretung des jeweiligen Mandanten zu dessen Nutzen voll ausgenutzt. Aus diesem Grunde vertreten wir auch weithin nicht nur Firmen oder Arbeitnehmer, sondern alle Seiten, einschließlich der Betriebsräte zum Nutzen unseres jeweiligen Mandanten. Tätigkeiten für den Arbeitgeber Tätigkeiten für den Arbeitnehmer Einzelfälle, Urteilsbesprechungen, Aufsätze zum Thema Arbeitsrecht Tätigkeiten für den Arbeitgeber Aufgrund unserer wirtschaftsrechtlichen Ausrichtung bearbeiten wir größtenteils Firmenmandate mit überwiegend folgenden Themen:
Tätigkeiten für den Arbeitnehmer Selbstverständlich ist die Kanzlei nicht ausschließlich für Arbeitgeber tätig, sondern nutzt bewusst Erfahrungen, die auf beiden Seiten des Arbeitsrechtsprozesses im Laufe der Jahre gewonnen wurden, so dass Arbeitnehmer und Betriebsräte ebenfalls über das gesamte Arbeitsrecht vertreten und beraten werden, dabei insbesondere: Fachanwalt für Versicherungsrecht in Bremen, Hamburg und MünchenWir sind eine Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht und seit 1998 auf diesem Gebiet intensiv tätig. Mehrere unserer Anwälte konzentrieren sich ausschließlich auf dieses schwierige und umfassende Rechtsgebiet. Rechtsanwalt Wittig war neben seiner Anwaltstätigkeit jahrelang Hauptgeschäftsstellenleiter eines großen deutschen Versicherers. Er hat die Zusatzqualifikation „Versicherungs-fachmann (BWV)“ erworben. Wir sind aktives Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Zudem fordert § 15 FAO (Fach-anwaltsordnung) die ständige Fortbildung auf diesem Gebiet, wobei ständige Fortbildung für unsere qualifizierte Arbeit ohnehin unerlässlich ist und wir in der Regel weit mehr Fortbildungen besuchen, als die Fachanwaltsordnung vorschreibt. Auch schulen wir in eigenen Vorträgen regelmäßig Versicherungsvermittler.Qualifikation ist für uns als Kanzlei selbstverständlich, um dem Mandanten bestes und aktuellstes Wissen anbieten zu können. Unsere MandantenZu unseren Mandanten in diesem Spezialgebiet gehören insbesondere Unternehmen, Freiberufler, Selbständige, aber auch Versicherer, Versicherungsvermittler (Agenturen, Makler, Mehrfachvermittler) und - im Schadensfall – alle Versicherungskunden.Beratung über VersicherungsbedarfWir beraten über den Versicherungsbedarf. Das ist für Anwaltskanzleien ungewöhnlich, denn die Erklärung des Versicherungsvertrages und der Versicherungsleistungen/bedingungen erfolgt im Normalfall fast ausschließlich über die Versicherungsvermittler, wobei zwischen Versicherungsmakler, Versicherungsberater, Mehrfach- und Ausschließlichkeitsvertreter unterschieden werden muss.Wir bieten für unsere Mandanten die komplette Versicherungsberatung an, sind bei Gesprächen mit Versicherungsvermittlern zugegen (Beweissicherung über das Verkaufsgespräch), begleiten unsere Kunden bei Bedarf über die Jahre, so dass der Versicherungsschutz immer den Bedarf deckt und stehen im Schadenfall für die Abwicklung des Schadens, ggfls. bis ins Klageverfahren, an deren Seite. Eine Vermittlungsgebühr oder Courtage erhalten Rechtsanwälte nicht, die Vergütung erfolgt direkt durch den jeweiligen Mandanten.
Beratung und Vertretung im Schadensfall:Im Schadensfall beraten und vertreten wir von Fall zu Fall sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer. Dabei prüfen wir auch Beratungsfehler durch die Vermittler oder den Versicherer selbst. Der Versicherungsumfang wird überprüft. Unterversicherungen werden schnell erkannt. Wir haben die Erfahrung gemacht, das am besten noch vor der Meldung des Schadens an den Versicherer unsere Einschaltung erheblich dazu beiträgt, dass die Regulierung ordentlich und zeitnah vorgenommen wird. Gerade die Schadensmeldungen, die nicht sorgfältig bei dem Versicherer eingereicht werden, geben später dem Versicherer Anlass, die Schadenregulierung abzulehnen.Wir arbeiten mit Sachverständigen für beinahe alle Schadensfälle zusammen, um Schäden der Höhe nach frühzeitig einschätzen zu können. Wir führen für Sie Verhandlungen mit der jeweiligen Gegenseite vor Ort, um die Schadensregulierung zu beschleunigen. Auch Regresse gegenüber dem möglichen Schadenverursacher führen wir für Sie durch. Versicherungsrecht umfasst die nachfolgenden, grob gegliederten Gebiete.
Allgemeines VersicherungsvertragsrechtPrüfung des VertragsschlussesInhaltskontrolle der Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz bei vorläufiger Deckung Abweichungen des Versicherungsscheins vom Antrag Eintritt des Versicherungsfalles Schadenminderungspflichten Versicherungswerte, Versicherungssummen, Unter- und Überdeckung, Neben-, Doppel- und Mitversicherung Grob fahrlässige und fahrlässige Schadenverursachung, Folgen Arglistige Täuschung Private UnfallversicherungVersicherungssummen, Zusatzrisiken (u.a. Tagegeld, kosmetische Operationen, Todesfall )Leistungsfall, Versicherungsfall Unfall oder Krankheit Ausschlüsse (u.a. Bewusstseinsstörung, Heilmaßnahmen, Psychische Einwirkungen) Bemessung der Invaliditätsentschädigung, Beweisproblematiken VermittlerrechtHier bestehen Überschneidungen zum Arbeitsrecht, wobei RA Wittig auch Fachanwalt für Arbeitsrecht ist.
Recht der FahrzeugversicherungHaftpflichtversicherung,Kaskoversicherung, insbes. Diebstahl Probleme der vorläufigen Deckung („Versicherungsdoppelkarte“) Obliegenheitsverletzungen, Anzeigepflichten Leistungsfreiheiten des Versicherers (Zahlungsverzug, Probleme der Erstprämie) Praxisprobleme der Schadensanzeigen Beweislastfragen Risikoausschlüsse und –begrenzungen Regresse des Versicherers Recht der BerufsunfähigkeitsversicherungVersicherungsfall „Berufsunfähigkeit“Verweisbarkeit in andere Berufe (abstrakte und konkrete Verweisung) Nachprüfungsverfahren Prüfung ärztlicher Gutachten Transport- und SpeditionsversicherungsrechtSeeversicherung (Seewarenversicherung, Seekaskoversicherung, P&I Versicherung)Binnenversicherung nach VVG (Waren-, Flusskasko- und Wassersportkaskoversicherung) Verkehrshaftpflichtversicherung Speditionsversicherung Betriebliche AltersvorsorgeDirektversicherungRecht der Pensionskasse Recht der Unterstützungskasse Recht der Direktzusage Recht des Pensionsfonds Arbeitsrechtliche, sozialrechtliche und steuerliche Aspekte Recht der LebensversicherungÜberschussbeteiligungTreuhänderverfahren zur Bedingungs- und Prämienanpassung Sicherheiten Rückkaufswertermittlung Zillmerverfahren „Verkauf“ alter Lebensversicherungsverträge Recht der KrankenversicherungVor- und Nachteile zur gesetzlichen KrankenversicherungFragen der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung Leistungs- und Gesundheitsmanagement Recht der Krankheitskostenversicherung Recht der Krankenhaustagegeldversicherung Recht der Krankentagegeldversicherung Problem der Anpassung der Versicherungsbedingungen und der Prämien RechtsschutzversicherungsrechtRechtsschutzvertragRechtsschutzfall Versicherte Risiken Risikoausschlüsse Obliegenheiten, Verletzung und Rechtsfolgen Stichentscheid, Schiedsverfahren, Deckungsklage SachversicherungsrechtGebäudeversicherung (Mietausfallversicherung)Hausratversicherung Geschäfts- und Betriebsinhaltsversicherung Elektronikversicherung Betriebsunterbechungsversicherung Feuer, Leistungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Überspannung, Fehlbedienung Private HaftpflichtversicherungUmfang des VersicherungsschutzHaftungsausschlüsse, zusätzliche Deckung Tierhalterhaftpflicht Öltankrisiko Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Vorvertragliche Anzeigepflichten und Obliegenheiten Vertragsdauer, Kündigung, Doppelversicherung, Wegfall des versicherten Risikos - Beitragsrückzahlung Betriebliche HaftpflichtversicherungenBetriebshaftpflichtversicherungProdukthaftpflichtversicherung Umwelthaftpflichtversicherung Besonderer Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche im Verhältnis der zuliefernden und weiterverarbeitender Industrie Vermögensschäden nach mangelhafter Zulieferung Rückrufkostenversicherung Pflichtversicherungen und Haftpflichtversicherung der freien Berufe
Recht der Bauwesen- und BetriebsunterbrechungsversicherungBetriebshaftpflichtversicherung des BauunternehmersBauherrenhaftpflichtversicherung Bauleistungsversicherung Baugeräteversicherung Baugewährleistungsversicherung Betriebsunterbrechungsversicherung in Verbindung mit Sachversicherungen ReiseversicherungsrechtReisegepäckversicherung und grobe FahrlässigkeitReiserücktrittsversicherung und Stornierungspflicht Reisekrankenversicherung sowie ausgeschlossene Erkrankungen Recht der VersicherungsaufsichtVertrauensschadens- und KreditversicherungsrechtKreditversicherungInvestitionsgüterversicherung Ausfuhrkreditversicherung Bürgschaften, Garantien, Vertrauensschadenversicherung Warenkreditversicherung Obliegenheiten Internationales Versicherungsrechteuropäisches internationales Versicherungsrechtaußereuropäisches „römisches“ Versicherungsvertragsrecht Welches Recht findet Anwendung, Kollisionsnormen, Anknüpfungspunkte etc. ProzeßrechtObliegenheitsverletzungenAnzeigepflichtverletzungen Zurechnung fremden Wissens (Wissensvertreter) Zurechnung fremden Verhaltens (Repräsentant) |