Bruns, Wolbeck Kollegen: Rechtsanwaltskanzlei und Notariat Ünalp, Wittig Rechtsanwälte: Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Versicherungsrecht
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Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bremen, Hamburg und München

Fachanwalt für Versicherungsrecht in Bremen, Hamburg und München

Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bremen, Hamburg und München:

Wir sind eine Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und seit 1998 auf diesem Gebiet intensiv tätig. Zwischenzeitlich konzentrieren sich mehrere Rechtsanwälte ausschließlich auf dieses umfassende und schwierige Rechtsgebiet. Ständige Fortbildung im Arbeitsrecht wird nicht nur von § 15 FAO (Fachanwaltsordnung) gefordert, sondern ist für unsere qualifizierte Arbeit unerlässlich und daher die Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen für uns selbstverständlich. Auch schulen wir in eigenen Vorträgen Personalverantwortliche, auch in sogenannten In-House-Schulungen. Wir sind aktives Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein als auch auf örtlicher Ebene.

Aufgrund unserer wirtschaftsrechtlichen Ausrichtung bearbeiten wir größtenteils Firmenmandate, aber auch die Vertretung von Arbeitnehmern und Betriebsräten nimmt ständig zu. Gerade die auf beiden Seiten (Arbeitgeber ./. Arbeitnehmer) gewonnenen Erkenntnisse bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist für die tägliche Arbeit von unschätzbarem Wert, denn die Vertretung beider Lager brachte und bringt Einblicke in Strategie- und Denkweise der jeweilig anderen Seite. Dieses Wissen über den Gegner wird bei der Vertretung des jeweiligen Mandanten zu dessen Nutzen voll ausgenutzt. Aus diesem Grunde vertreten wir auch weithin nicht nur Firmen oder Arbeitnehmer, sondern alle Seiten, einschließlich der Betriebsräte zum Nutzen unseres jeweiligen Mandanten.

Tätigkeiten für den Arbeitgeber
Tätigkeiten für den Arbeitnehmer
Einzelfälle, Urteilsbesprechungen, Aufsätze zum Thema Arbeitsrecht

Tätigkeiten für den Arbeitgeber

Aufgrund unserer wirtschaftsrechtlichen Ausrichtung bearbeiten wir größtenteils Firmenmandate mit überwiegend folgenden Themen:
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Überarbeitung und dauerhafte rechtliche Überwachung von Arbeitsverträgen
  • Geltung von Tarifverträgen
  • Beratung bei Verhandlungen mit Betriebsräten
  • Vorbereitungen zu Kündigungen
  • Durchführung von Kündigungen
  • Vorbereitung und Beratung von Aufhebungsverträgen
  • Beratung über Abmahnungen
  • Vertretung bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten
  • Gestaltung von Handelsvertreterverträgen
  • Gestaltung und Beratung von freiberuflichen Mitarbeiterverträgen
  • Beratung über Sperrzeiten und Umgehungsmöglichkeiten
  • Betriebsverfassungsfragen und Mitbestimmungsrechte wie
 
  • Sozialpläne- Interessenausgleiche
  • Schlichtung
  • Einigungsstellen
  • Betriebsratswahl (Einflussmöglichkeiten und Strategien des Arbeitgebers)

  • Tätigkeiten für den Arbeitnehmer

    Selbstverständlich ist die Kanzlei nicht ausschließlich für Arbeitgeber tätig, sondern nutzt bewusst Erfahrungen, die auf beiden Seiten des Arbeitsrechtsprozesses im Laufe der Jahre gewonnen wurden, so dass Arbeitnehmer und Betriebsräte ebenfalls über das gesamte Arbeitsrecht vertreten und beraten werden, dabei insbesondere:

  • Fragen des Entgelts (Lohn, Gehalt)
  • Sonderzuwendungen
  • Urlaub
  • Elternzeit
  • Mutterschutz
  • Abmahnungen
  • Mobbing
  • Direktionsrecht des Arbeitgebers
  • Eingruppierungsfragen (Beamte)
  • Betriebliche Altersvorsorge, Pensionsfonds etc.
  • Kündigungsschutz
  • Statusklagen (Arbeitnehmer ./. freiberuflicher Mitarbeiter/Handelsvertreter)
  • Sozialversicherungsrecht (Arbeitslosengeld, Übergangsgeld, Renten)
  • Schwerbehindertenrechte
  • Kindergeld
  • Steuerliche Beratung
  • Arbeitsvertragsberatung der Prokuristen- oder Geschäftsführer
  • Beratung bei Abfindungsverträgen/Auflösungsverträgen/Abwicklungsverträgen
  • Beratung bei drohenden Sperrzeiten
  • Gründung von Betriebsräten
  • Ständige Beratung von Betriebsräten
  • Schlichtung

    Fachanwalt für Versicherungsrecht in Bremen, Hamburg und München

    Wir sind eine Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht und seit 1998 auf diesem Gebiet intensiv tätig. Mehrere unserer Anwälte konzentrieren sich ausschließlich auf dieses schwierige und umfassende Rechtsgebiet. Rechtsanwalt Wittig war neben seiner Anwaltstätigkeit jahrelang Hauptgeschäftsstellenleiter eines großen deutschen Versicherers. Er hat die Zusatzqualifikation „Versicherungs-fachmann (BWV)“ erworben. Wir sind aktives Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Zudem fordert § 15 FAO (Fach-anwaltsordnung) die ständige Fortbildung auf diesem Gebiet, wobei ständige Fortbildung für unsere qualifizierte Arbeit ohnehin unerlässlich ist und wir in der Regel weit mehr Fortbildungen besuchen, als die Fachanwaltsordnung vorschreibt. Auch schulen wir in eigenen Vorträgen regelmäßig Versicherungsvermittler.

    Qualifikation ist für uns als Kanzlei selbstverständlich, um dem Mandanten bestes und aktuellstes Wissen anbieten zu können.

    Unsere Mandanten

    Zu unseren Mandanten in diesem Spezialgebiet gehören insbesondere Unternehmen, Freiberufler, Selbständige, aber auch Versicherer, Versicherungsvermittler (Agenturen, Makler, Mehrfachvermittler) und - im Schadensfall – alle Versicherungskunden.

    Beratung über Versicherungsbedarf

    Wir beraten über den Versicherungsbedarf. Das ist für Anwaltskanzleien ungewöhnlich, denn die Erklärung des Versicherungsvertrages und der Versicherungsleistungen/bedingungen erfolgt im Normalfall fast ausschließlich über die Versicherungsvermittler, wobei zwischen Versicherungsmakler, Versicherungsberater, Mehrfach- und Ausschließlichkeitsvertreter unterschieden werden muss.

    Wir bieten für unsere Mandanten die komplette Versicherungsberatung an, sind bei Gesprächen mit Versicherungsvermittlern zugegen (Beweissicherung über das Verkaufsgespräch), begleiten unsere Kunden bei Bedarf über die Jahre, so dass der Versicherungsschutz immer den Bedarf deckt und stehen im Schadenfall für die Abwicklung des Schadens, ggfls. bis ins Klageverfahren, an deren Seite. Eine Vermittlungsgebühr oder Courtage erhalten Rechtsanwälte nicht, die Vergütung erfolgt direkt durch den jeweiligen Mandanten.

    Beratung und Vertretung im Schadensfall:

    Im Schadensfall beraten und vertreten wir von Fall zu Fall sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer. Dabei prüfen wir auch Beratungsfehler durch die Vermittler oder den Versicherer selbst. Der Versicherungsumfang wird überprüft. Unterversicherungen werden schnell erkannt. Wir haben die Erfahrung gemacht, das am besten noch vor der Meldung des Schadens an den Versicherer unsere Einschaltung erheblich dazu beiträgt, dass die Regulierung ordentlich und zeitnah vorgenommen wird. Gerade die Schadensmeldungen, die nicht sorgfältig bei dem Versicherer eingereicht werden, geben später dem Versicherer Anlass, die Schadenregulierung abzulehnen.
    Wir arbeiten mit Sachverständigen für beinahe alle Schadensfälle zusammen, um Schäden der Höhe nach frühzeitig einschätzen zu können. Wir führen für Sie Verhandlungen mit der jeweiligen Gegenseite vor Ort, um die Schadensregulierung zu beschleunigen. Auch Regresse gegenüber dem möglichen Schadenverursacher führen wir für Sie durch.

    Versicherungsrecht umfasst die nachfolgenden, grob gegliederten Gebiete.




    Allgemeines Versicherungsvertragsrecht

    Prüfung des Vertragsschlusses
    Inhaltskontrolle der Versicherungsbedingungen
    Versicherungsschutz bei vorläufiger Deckung
    Abweichungen des Versicherungsscheins vom Antrag
    Eintritt des Versicherungsfalles
    Schadenminderungspflichten
    Versicherungswerte, Versicherungssummen, Unter- und Überdeckung,
    Neben-, Doppel- und Mitversicherung
    Grob fahrlässige und fahrlässige Schadenverursachung, Folgen
    Arglistige Täuschung

    Private Unfallversicherung

    Versicherungssummen, Zusatzrisiken (u.a. Tagegeld, kosmetische Operationen, Todesfall )
    Leistungsfall, Versicherungsfall
    Unfall oder Krankheit
    Ausschlüsse (u.a. Bewusstseinsstörung, Heilmaßnahmen, Psychische Einwirkungen)
    Bemessung der Invaliditätsentschädigung,
    Beweisproblematiken

    Vermittlerrecht

    Hier bestehen Überschneidungen zum Arbeitsrecht, wobei RA Wittig auch Fachanwalt für Arbeitsrecht ist.
    • Rechte und Pflichten des Maklers ggü. dem Kunden und dem Versicherer
    • Rechte und Pflichten des Versicherungsagenten ggü. dem Kunden und dem Versicherer
    • Rechte und Pflichten des Mehrfachagenten ggü. dem Kunden und dem Versicherer
    • Die EU Vermittlerrichtlinie, die deutsche Umsetzung und Folgen für Vermittler und Versicherer
    • Rechte des Vermittlers ggü. dem Versicherer

    Recht der Fahrzeugversicherung

    Haftpflichtversicherung,
    Kaskoversicherung, insbes. Diebstahl
    Probleme der vorläufigen Deckung („Versicherungsdoppelkarte“)
    Obliegenheitsverletzungen, Anzeigepflichten
    Leistungsfreiheiten des Versicherers (Zahlungsverzug, Probleme der Erstprämie)
    Praxisprobleme der Schadensanzeigen
    Beweislastfragen
    Risikoausschlüsse und –begrenzungen
    Regresse des Versicherers

    Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Versicherungsfall „Berufsunfähigkeit“
    Verweisbarkeit in andere Berufe (abstrakte und konkrete Verweisung)
    Nachprüfungsverfahren
    Prüfung ärztlicher Gutachten

    Transport- und Speditionsversicherungsrecht

    Seeversicherung (Seewarenversicherung, Seekaskoversicherung, P&I Versicherung)
    Binnenversicherung nach VVG (Waren-, Flusskasko- und Wassersportkaskoversicherung)
    Verkehrshaftpflichtversicherung
    Speditionsversicherung

    Betriebliche Altersvorsorge

    Direktversicherung
    Recht der Pensionskasse
    Recht der Unterstützungskasse
    Recht der Direktzusage
    Recht des Pensionsfonds
    Arbeitsrechtliche, sozialrechtliche und steuerliche Aspekte

    Recht der Lebensversicherung

    Überschussbeteiligung
    Treuhänderverfahren zur Bedingungs- und Prämienanpassung
    Sicherheiten
    Rückkaufswertermittlung
    Zillmerverfahren
    „Verkauf“ alter Lebensversicherungsverträge

    Recht der Krankenversicherung

    Vor- und Nachteile zur gesetzlichen Krankenversicherung
    Fragen der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung
    Leistungs- und Gesundheitsmanagement
    Recht der Krankheitskostenversicherung
    Recht der Krankenhaustagegeldversicherung
    Recht der Krankentagegeldversicherung
    Problem der Anpassung der Versicherungsbedingungen und der Prämien

    Rechtsschutzversicherungsrecht

    Rechtsschutzvertrag
    Rechtsschutzfall
    Versicherte Risiken
    Risikoausschlüsse
    Obliegenheiten, Verletzung und Rechtsfolgen
    Stichentscheid, Schiedsverfahren, Deckungsklage

    Sachversicherungsrecht

    Gebäudeversicherung (Mietausfallversicherung)
    Hausratversicherung
    Geschäfts- und Betriebsinhaltsversicherung
    Elektronikversicherung
    Betriebsunterbechungsversicherung
    Feuer, Leistungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Überspannung, Fehlbedienung

    Private Haftpflichtversicherung

    Umfang des Versicherungsschutz
    Haftungsausschlüsse, zusätzliche Deckung
    Tierhalterhaftpflicht
    Öltankrisiko
    Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
    Vorvertragliche Anzeigepflichten und Obliegenheiten
    Vertragsdauer, Kündigung, Doppelversicherung,
    Wegfall des versicherten Risikos - Beitragsrückzahlung

    Betriebliche Haftpflichtversicherungen

    Betriebshaftpflichtversicherung
    Produkthaftpflichtversicherung
    Umwelthaftpflichtversicherung
    Besonderer Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche im Verhältnis der zuliefernden und weiterverarbeitender Industrie
    Vermögensschäden nach mangelhafter Zulieferung
    Rückrufkostenversicherung

    Pflichtversicherungen und Haftpflichtversicherung der freien Berufe

    • Ärzte
    • Rechtsanwälte
    • Notare
    • Architekten
    • Steuerberater
    • Wirtschaftsprüfer
    • Ingenieure
    • Managerhaftung
    • D&O Versicherung

    Recht der Bauwesen- und Betriebsunterbrechungsversicherung

    Betriebshaftpflichtversicherung des Bauunternehmers
    Bauherrenhaftpflichtversicherung
    Bauleistungsversicherung
    Baugeräteversicherung
    Baugewährleistungsversicherung
    Betriebsunterbrechungsversicherung in Verbindung mit Sachversicherungen

    Reiseversicherungsrecht

    Reisegepäckversicherung und grobe Fahrlässigkeit
    Reiserücktrittsversicherung und Stornierungspflicht
    Reisekrankenversicherung sowie ausgeschlossene Erkrankungen

    Recht der Versicherungsaufsicht

    Vertrauensschadens- und Kreditversicherungsrecht

    Kreditversicherung
    Investitionsgüterversicherung
    Ausfuhrkreditversicherung
    Bürgschaften, Garantien, Vertrauensschadenversicherung
    Warenkreditversicherung
    Obliegenheiten

    Internationales Versicherungsrecht

    europäisches internationales Versicherungsrecht
    außereuropäisches „römisches“ Versicherungsvertragsrecht
    Welches Recht findet Anwendung, Kollisionsnormen, Anknüpfungspunkte etc.

    Prozeßrecht

    Obliegenheitsverletzungen
    Anzeigepflichtverletzungen
    Zurechnung fremden Wissens (Wissensvertreter)
    Zurechnung fremden Verhaltens (Repräsentant)